Während die Energiekosten immer weiter in die Höhe getrieben werden, empfehlen mittlerweile nicht mehr nur Verbraucherverbände den Stromanbieter zu wechseln, sondern auch die Politik. Doch nur 5 Prozent aller Haushalte in Deutschland wechselten bisher den Lieferanten. Dabei ist der Wechsel ganz einfach und verbirgt für den Verbraucher keinerlei Risiken.
Fast überall in Deutschland ist es möglich, zwischen verschiedenen Stromanbietern mit unterschiedlichen Konditionen zu wählen. Das Einzige was man dafür benötigt, ist den Kilowattstundenverbrauch im Jahr und die Postleitzahl des jeweiligen Wohnorts. Über die Verbraucherzentrale oder mittels eines Tarifrechners, von denen unzählige im Internet kostenlos angeboten werden, lassen sich die günstigsten Stromversorger heraussuchen. Ist dann ein entsprechender Anbieter gefunden, muss nur noch ein Vertragsformular von ihm angefordert werden, dieses ausgefüllt und zurückgesandt werden.
Für die anschließende Versorgung über den neuen Anbieter müssen keine technischen Arbeiten verrichtet werden, da diese über die selben Stromleitungen erfolgt. Es ist auch kein neuer Stromzähler nötig, da der jeweilige Stromanbieter den alten weiter zum jährlichen Stromabzählen benutzt.
Je nach dem welche Vertragslaufzeit bzw. welche Kündigungsfrist in dem alten Vertrag festgesetzt ist, ist nach etwa vier bis acht Wochen die Umstellung erfolgreich abgeschlossen. Ist der Vertrag unterschrieben, kündigt der neue Stromversorger automatisch den noch bis zu dem Zeitpunkt existierenden Vertrag zwischen dem Verbraucher und dem noch mit Strom versorgenden Anbieter.
Beim Abschluss eines neuen Vertrages sollten allerdings einige Dinge beachtet werden. Dabei sollte die Laufzeit dieses Vertrages nie länger als ein Jahr gehen und zudem sollte eine möglichst geringe Kündigungsfrist vereinbart werden. Dadurch hat der Verbraucher im Falle von Preissteigerungen die Option, den Stromanbieter möglichst schnell wieder zu wechseln. Viele Anbieter gewährleisten dem Vertragspartner eine Preissicherheit. Damit ist der Lieferant letztendlich verpflichtet, den Preis für den vereinbarten Zeitraum nicht zu ändern. Außerdem sollte sich der Nutzer des Stroms gut überlegen, ob es Sinn macht, in Vorauskasse zu zahlen.
Aufgrund der so genannten „Versorgungspflicht“, die gesetzlich festgeschrieben ist, wird der Verbraucher stets mit Strom versorgt. Das bedeutet wiederum, sollte der neue Stromanbieter einmal ausfallen, ist der lokale Stromversorger wieder dazu verpflichtet, sie mit Strom zu beliefern.
Deshalb ändert sich für den Verbraucher nichts. Er erhält noch immer genauso zuverlässig wie zu vor den gleichen Strom, nur zu günstigeren Konditionen.
Der Verbraucher hat allerdings die Möglichkeit zu entscheiden, aus welchen Quellen der künftige Strom kommen soll. Zum einen kann er den Stromversorger wählen, dessen Strom in Kohle- oder Atomkraftwerken erzeugt wird, wie es meist auch bei den Versorgern, die von der Kommune gestellt werden, der Fall ist. Zum anderen kann sich der Verbraucher aber auch für Ökostrom entscheiden, der im Gegensatz dazu aus regenerativen Quellen, also aus Biomasse, Sonne oder Wind, gewonnen wird.
Mittels dieser Variante hat der Stromnutzer die Chance effektiv etwas für die Umwelt zu tun, da ein Teil der Einnahmen des Anbieters für neue Innovationen von umweltfreundlichen Kraftwerken eingesetzt wird. Zudem gibt es sogar schon Ökostromangebote, die preisgünstiger als die Grundversorgungstarife sind.
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